Dreijahresplan des Bildungsangebots

Der Dreijahresplan des Bildungsangebots ist vom Landesgesetz Nr. 12/2000 „Autonomie der Schulen“ vorgesehen. Er ist das grundlegende Dokument des schulischen Selbstverständnisses, der pädagogischen und didaktischen Ausrichtung der Schule, der curricularen Schwerpunktsetzungen sowie der Gestaltung des Schullebens und der Schulorganisation. Für den angeführten Dreijahreszeitraum enthält das Dokument auch die von der Schule geplanten Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung sowie die vereinbarten Schwerpunktbereiche der Fortbildung. Der zu Beginn eines jeden Schuljahres erstellte Tätigkeitsplan enthält den schulischen Fahrplan für das betreffende Schuljahr.

 

Der aktuelle Dreijahresplan des Bildungsangebots des Schulsprengels gilt für den Dreijahreszeitraum 2023-2026.